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Voraussetzungen um das Working Holiday Visum für Australien zu erhalten

Die Bedingungen für das Work and Travel Visum für Australien sind leicht zu erfüllen

Reisepass für das Working Holiday Visum Australien
Reisepass für das Working Holiday Visum Australien

Das Working Holiday Visum für Australien berechtigt dich vorübergehend in Australien zu leben und zu arbeiten. Das Visum ist gültig für ein Jahr ab dem Tag der Einreise, kann allerdings unter bestimmten Umständen für ein weiteres Jahres verlängert werden. Um das Visum zu bekommen, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen.

Bevor du das Ansuchen für das Visum stellst

Achtung: Das Visum kostet mit $390 (seit 2017) eine schöne Stange Geld. Lies dir deshalb folgende Tipps durch, damit dir keine Fehler unterlaufen und du das Geld verlierst.

Reisepass: Gehe sicher, dass dein Reisepass noch mindestens 1 Jahre nach Einreise gültig ist. Besorge dir sonst einen neuen Reisepass und benutze diesen für die Beantragung des Visums. Du kannst zwar deine Pass-Details auch im Nachhinein ändern, allerdings ist dies kompliziert und es lässt sich leicht vermeiden.

Solltest du dein Ansuchen bereits gestellt haben und erst im Nachhinein einen neuen Reisepass erhalten, kannst du probieren deine Details online zu ändern oder bei einem Büro der australischen Einwanderungsbehörde. Das Work and Travel Visum ist an deinem Reisepass geknüpft, und wenn diese Daten nicht übereinstimmen, kann es sein, dass du nicht ins Flugzeug gelassen wirst.

Reiseplanung: Buche die Reise (Flüge, Unterkunft usw.) erst, wenn du die Bestätigung des Visums erhalten hast. Die Visums-Bestätigung erfolgt per E-Mail oft wenige Minuten nachdem das Ansuchen abgeschickt wurde.

Vorheriges Visum: Solltest du bereits in Australien mit einem „no further stay“ Visum gewesen sein, dann kannst du beim Working Holiday Programm nicht mehr teilnehmen. Du darfst nicht bereits in Australien mit einem Working Holiday Visum (subclass 417) oder Work and Holiday Visum (subclass 462) eingereist sein.

Alle Voraussetzungen für das 1. Working Holiday Visum Australien

Einige Voraussetzungen gilt es für das Working Holiday Visum zu beachten.

  • Du musst dich zum Zeitpunkt der Antragstellung und bis zur Ausstellung des Visums außerhalb Australiens befinden. Du brauchst auch einen gültigen Reisepass für die Antragsstellung.
  • Du musst zwischen 18 und inklusive 30 Jahre (35 Jahre ab 2017) sein, wenn du das Ansuchen für das Visum stellst. Dies wird nach australischer Zeit gemessen, also macht das Ansuchen nicht wenige Stunden vor eurem 35. Geburtstag!
  • Du musst Staatsbürger eines Partnerstaates des Working-Holiday-Programms mit Australien sein und dort eine Adresse vorweisen können. Teilnehmende Länder sind: Belgien, Kanada, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Hong Kong, Irland, Italien, Japan, Süd-Korea, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweden, Taiwan und Vereinigtes Königreich.
  • Der Reisepass muss für mindestens ein weiteres Jahr zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein. Stelle sicher, dass dein Reisepass nicht verfällt, während du planst in Australien zu sein.
  • Du kannst keine “abhängigen” Kinder mit nach Australien nehmen. Wird man von einem „abhängigen“ Kind begleitet, kann man nicht mit einem WHV-Visum einreisen, allerdings mit einem Touristen-Visum. Hat man zu Lasten lebende Kinder, welche nicht mit nach Australien kommen, kann man dennoch für das Working-Holiday-Programm ansuchen, allerdings nicht per Online-Bewerbung, sondern muss die Dokumente per Post einschicken.

Zusätzliche Voraussetzungen für das Working Holiday Visum

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass zusätzliche Informationen und Bescheinigungen für das Visum verlangt werden. Zum Beispiel darfst du bei der australischen Regierung keine Schulden haben.

Gesundheitscheck

In Ausnahmefällen musst du der Einwanderungsbehörde einen Gesundheitscheck vorlegen. Dies kommt immer wieder mal vor, soll dich aber nicht weiter beunruhigen. Eine medizinischer Test, kann insbesondere dann verlangt werden, wenn man mit Kindern und im Pflege- und medizinischen Bereich arbeiten will.

Für das Working Holiday Visum kann beim Gesundheitscheck eine allgemeine medizinische Untersuchung, ein Röntgenbild des Brustkorbes und ein HIV-Test durchgeführt werden. Zusätzliche Tests können vom jeweiligen Arzt angefordert werden.

Sollte eine medizinische Untersuchung notwendig sein, wirst du von der deinem Case Officer darüber benachrichtigt. Eine Untersuchung kann nur von sogenannten “Panel Doctors” durchgeführt werden. Eine Liste aller Paneldoktoren findest du hier.

 

Alle Informationen zum Gesundheitscheck findest du auf der hier.

Polizeiführungszeugnis

Ein Polizeiführungszeugnis kann für die Genehmigung des Visums zusätzlich verlangt werden. Sollte dies bei dir notwendig sein, bedeutet das nicht automatisch, dass du das Visum automatisch nicht erhalten wirst. Du wirst den “Charakter Test” jedoch nicht bestehen, wenn du z.B. länger als 12 Monate im Gefängnis warst.

Vorsicht: Wenn du eine begangene Straftat nicht wahrheitsgetreu angibst, kann dies bedeuten, dass dir das Visum nicht erteilt wird. Alle weiteren Informationen findest du auf der offiziellen Webseite.

Nachdem du das australische Visum erhalten hast

Endlich! Du hast das Working Holiday Visum erhalten. Die Bestätigung erhältst du per E-Mail. Die Nummer des Visums ist in der E-Mail ersichtlich und mit der Nummer deines Reisepasses verknüpft. Du erhälst nur einen einfachen Stempel Pass, der deine Einreise bestätigt und keinen weiteren “Visums-Sticker”, auch nicht am Flughafen bei der Einreise. Das WHV ist erst endgültig gewährt, wenn du in Australien eingereist bist. Vorsicht: Führe bei der Einreise keine Lebensmittel mit. Das ist in Australien unter strengen Strafen verboten.

Beachte die folgenden Punkte:

  • Das Visum wird dir in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Antragsstellung per E-Mail zugeschickt. Unter Umständen kann dies auch länger dauern. Druck diese E-Mail mindestens 2 Mal aus, und nimm einen Ausdruck im Handgepäck mit, da man bei der Einreise danach gefragt werden könnte. Auch für die Arbeitssuche bei Jobagenturen, Tax-Back und Superannuation kann man danach gefragt werden. Speichere das E-Mail sicher in deinem Postfach ab und auch erstelle eventuell auch einen Screenshot. Wir empfehlen allen Backpacker einen Dropbox-Ordner zu erstellen, um darauf die wichtigsten Dokumente online zu speichern und somit immer Zugriff darauf zu haben.
  • Du musst innerhalb 12 Monaten nach Genehmigung des Visums in Australien einreisen. Zum Beispiel bekommst du am 15. Juli das WHV genehmigt, dann ist der 14. Juli des nächsten Jahres der letzte Tag, an dem du in Australien ankommen kannst, damit das Visum seine Gültigkeit behält.
  • Das Visum hat eine Gültigkeit von 12 Monate ab dem Tag der Einreise in Australien, unabhängig davon, ob man das Land zwischendurch verlässt. Abstecher nach Neuseeland, Fiji, Bali etc. sind also problemlos möglich. Spätestens nach 364 Tage nach Einreise mit dem WHV muss man aber das Land verlassen. Man kann allerdings natürlich mit einem Touristenvisum einreisen. Das heißt: Kurz vor Ablauf des Visums kannst du nach Neuseeland fliegen oder sonst wohin und wieder zurück nach Down Under – und schon darf man weitere 3 Monate mit Touristenvisum im Land rumreisen.
  • Man darf mit dem Working-Holiday-Visum nicht länger als 4 Monate einer Ausbildung oder Studium nachgehen. 4 Monate bedeuten 17 Wochen, exklusive Ferien- und Orientierungszeit. Ein Semester hat in Australien ungefähr 15 effektive Uni-Wochen. Wer also zum Austausch für ein Semester nach Australien geht, für den könnte auch das Working-Holiday-Visum geeignet sein – aber checkt vorher mit der Universität in Australien, wie viele Wochen ein Semester effektiv hat!
  • Das Working-Holiday-Visum berechtigt jeder Form von Beschäftigung nachzugehen, allerdings nicht länger als 6 Monate (12 Monate ab 2017) für denselben Arbeitgeber mit derselben Australian Business Number (ABN). McDonalds-Filialen sind daher als unterschiedliche Arbeitgeber anzusehen, da sie eine unterschiedliche ABN besitzen. Im 2. Working-Holiday-Jahr kann man allerdings wieder für die gleichen Arbeitgeber des ersten Jahres arbeiten. Hält man diese Regel nicht ein (und man wird erwischt), kann das Visum annulliert werden.
  • Du musst AUD 5.000 zur Verfügung haben und ausreichend Geld für einen Weiterflug aus Australien bzw. ein Rückflug-Ticket bereits gebucht haben. Du kannst einen Kontoauszug ausdrucken, um das nachzuweisen. Uns ist aber noch kein Fall bekannt, wo diese Bedingungen auch wirklich überprüft wurde. Viele Backpacker machen es so, dass sie die Summe von Freunden oder Bekannten auf ihr Bankkonto überweisen lassen, einen Kontoauszug ausdrucken und das Geld wieder zurück überweisen. Achtet dabei aber, dass der Kontoauszug bei der Einreise nicht bereits veraltet ist (älter als 14 Tage). Auch wenn diese Regelung so gut wie nicht kontrolliert wird, empfehlen wir das Geld vor Antritt der Reise beisammen zu haben, da es deine Zeit in Australien erheblich erleichtern wird.
  • Das Visum wird dir nur einmal ausgestellt, du kannst es allerdings für ein zweites Jahr verlängern, wenn du bestimmten Arbeiten in ruralen Gebieten für 3 Monate nachgehst (siehe 2. Jahr Visum). Dies muss nicht durchgehend geschehen, d.h. das kannst du über das Jahr verteilt bei verschiedenen Arbeitgebern ansammeln. Dies betrifft Arbeiten auf Farmen oder in der Forstwirtschaft, Fischerei, WOOFing-Farmen, der Perlenindustrie oder Schlachthof.

Auch wenn gesetzlich nicht vorgesehen, solltest du auch eine Reiseversicherung während deiner Zeit in Australien haben, sollte dir dort etwas zustoßen.

Was kannst du mit dem WHV alles machen?

Mit dem WHV hast du alle Freiheiten in Australien:

  • Du kannst dich bis zu 12 Monate in Australien aufhalten
  • Du kannst bis zu 6 Monate für den selben Arbeitgeber arbeiten (ab 2017 bis zu 12 Monate)
  • Bis zu 4 Monate in Australien studieren
  • Du kannst während dieser Zeit in Australien ein- und ausreisen.

Hier ein Überblick, was bei der Beantragung des Working Holiday Visums für Australien alles zu beachten ist.

Bedingungen für das Working Holiday Visum Australien
Bedingungen für das Working Holiday Visum Australien

Noch ein technischer Hinweis, damit du dich nicht verwirren lässt. Oft wird das Working Holiday Visum auch Work and Travel Visum genannt. Die korrekte Bezeichung lautet allerdings Working Holiday Visa.

Davon gibt es 2 Arten. Der Unterschied zwischen dem Working Holiday Programm (Visa subclass 417) und dem Work and Holiday Programm (Visa subclass 462) besteht darin, dass man für letzteres zusätzliche Voraussetzungen erfüllen muss, zum Beispiel einen Universitätsabschluss, Englischkenntnisse oder Bewilligung des Heimatsstaates. Unter diesem Abkommen fallen Länder, wie Argentinien, Thailand oder Papa Neu Guinea.

Den Link zur offiziellen Webseite des Working Holiday Programms der Australischen Regierung findest du hier.

Wenn du noch Fragen hast, schreibe einfach einen Kommentar. Viel Spass in Down Under!

P.S. Alle Beiträge zum Working Holiday Australien findest du hier: travelgott.com/de/australien/working-holiday-australien.

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1 KOMMENTAR

  1. “Dies betrifft Arbeiten auf Farmen oder in der Forstwirtschaft, Fischerei, WOOFing-Farmen, […]” Woofing scheint schon lange nicht mehr für ein zweites Jahr angerechnet zu werden:

    “In recognition of the many legitimate and worthwhile agencies that employ volunteer workers to deliver valuable community services, Working Holiday visa holders will still be able to perform volunteer work should they wish to do so. The work will simply not count towards eligibility for a second visa.”

    IMPORTANT! Changes to rules for Second Working Holiday Visa applications came into effect on 31/8/2015.” [http://www.wwoof.com.au/new-hosts/visa-information]

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